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   VGH Bayern, 04.03.2015 - 15 CS 15.361   

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VGH Bayern, 04.03.2015 - 15 CS 15.361 (https://dejure.org/2015,4796)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.2015 - 15 CS 15.361 (https://dejure.org/2015,4796)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 2015 - 15 CS 15.361 (https://dejure.org/2015,4796)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Raum- bzw. Gebietsgebundenheit eines BOS-Mastes für den Digitalfunk im AußenbereichVorläufiger Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Raum- und Gebietsgebundenheit eines BOS-Mastes für den Digitalfunk im Außenbereich

  • rewis.io

    Zulässigkeit einer Mobilfunksendeanlage im Außenbereich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 3; BauGB § 35 Abs. 3 S. 1
    Umfang der Raum- und Gebietsgebundenheit eines BOS-Mastes für den Digitalfunk im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2015 - 15 CS 15.361
    Die Beschwerde greift insoweit unter Bezugnahme auf die obergerichtliche Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2/12 - NVwZ 2013, 1288; BayVGH, U.v. 13.10.2009 - 1 B 08.2009 - juris) die Bejahung der Orts- bzw. Gebietsgebundenheit des Antennenstandorts an und meint, dass das Verwaltungsgericht falsche Maßstäbe herangezogen hätte und seiner Amtsermittlungspflicht im Hinblick auf die Untersuchung geeigneter Innenbereichsstandorte nicht nachgekommen sei.

    Das ist dann anzunehmen, wenn geeignete Innenbereichsstandorte aus tatsächlichen (z.B. der Grundstückseigentümer lässt die Errichtung der Anlage auf seinem Grundstück nicht zu) oder rechtlichen (z.B. die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage an einem geeigneten Standort ist bauplanungsrechtlich oder aufgrund örtlicher Bauvorschriften unzulässig) Gründen nicht zur Verfügung stehen" (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2/12 - BVerwGE 147, 37 = juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 21.01.2004 - 26 B 02.873

    Bauaufsichtliches Einschreiten in der Form des Erlasses einer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2015 - 15 CS 15.361
    Die bloße Existenz eines oberirdisch mit einem Durchmesser von rund 3, 00 m bei einer Höhe von etwa 0, 50 m in Erscheinung tretenden Fundaments samt einem darauf befestigten, zweiteiligen Fertigteilmast mit Durchmessern zwischen 1, 35 m am Fuß- und circa 0, 70 m am Kopfende stellt die Befugnis der Gemeinde, die Örtlichkeit mit abweichenden Festsetzungen verbindlich zu überplanen, nicht substantiell in Frage; die Anlage könnte nach einem entsprechenden Ausgang des Hauptsacheverfahrens ohne nennenswerte Probleme auch wieder entfernt werden (vgl. zur Verletzung der Planungshoheit in diesem Zusammenhang BayVGH, B.v. 21.6.1999 - 20 CE 98.3374 - juris Rn. 9 und 19 bis 24; U.v.21.1.2004 - 26 B 02.873 - BayVBl 2005, 115 = juris Rn. 24, 28, 33-35).
  • VGH Bayern, 29.09.2014 - 2 CS 14.1786

    Beschwerde; Rechtsschutzbedürfnis; Befreiung von den Festsetzungen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2015 - 15 CS 15.361
    Im vorliegenden Fall dürfte das für eine Eilentscheidung gemäß § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO, mithilfe derer in erster Linie die Verwirklichung des genehmigten Vorhabens vor einer abschließenden Entscheidung über dessen Zulässigkeit verhindert werden soll, notwendige Rechtsschutzbedürfnis auf Seiten der Antragstellerin wegen der nach der ablehnenden erstinstanzlichen Entscheidung erfolgten Errichtung des Antennenträgermasts entfallen sein (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2014 - 2 CS 14.1786 - juris Rn. 2 m.zahlr.w.N.).
  • VG Regensburg, 13.01.2015 - RN 6 K 14.1846

    Voraussetzungen der Privilegierung eines Masts für den digitalen Behördenfunk

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2015 - 15 CS 15.361
    ..., Gemarkung Neuburg a. Inn, für den Digitalfunk der BOS in Bayern erhoben, die das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg mit Urteil vom 13. Januar 2015 (RN 6 K 14.1846) abwies.
  • VG Regensburg, 13.01.2015 - RN 6 S 14.1906

    Rechtmäßige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2015 - 15 CS 15.361
    Mit Beschluss vom selben Tag (RN 6 S 14.1906) lehnte das Verwaltungsgericht den am 19. November 2014 dort eingegangenen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz unter Hinweis auf die Abweisung der Klage in der Hauptsache ab.
  • VGH Bayern, 21.06.1999 - 20 CE 98.3374
    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2015 - 15 CS 15.361
    Die bloße Existenz eines oberirdisch mit einem Durchmesser von rund 3, 00 m bei einer Höhe von etwa 0, 50 m in Erscheinung tretenden Fundaments samt einem darauf befestigten, zweiteiligen Fertigteilmast mit Durchmessern zwischen 1, 35 m am Fuß- und circa 0, 70 m am Kopfende stellt die Befugnis der Gemeinde, die Örtlichkeit mit abweichenden Festsetzungen verbindlich zu überplanen, nicht substantiell in Frage; die Anlage könnte nach einem entsprechenden Ausgang des Hauptsacheverfahrens ohne nennenswerte Probleme auch wieder entfernt werden (vgl. zur Verletzung der Planungshoheit in diesem Zusammenhang BayVGH, B.v. 21.6.1999 - 20 CE 98.3374 - juris Rn. 9 und 19 bis 24; U.v.21.1.2004 - 26 B 02.873 - BayVBl 2005, 115 = juris Rn. 24, 28, 33-35).
  • VGH Bayern, 01.06.2016 - 15 CS 16.789

    Kein Nachbarschutz wegen Beeinträchtigung privater Rechte (hier: Überfahrtrecht)

    Nach allem kann dahinstehen, ob der Beschwerde auch deshalb der Erfolg zu versagen wäre, weil für eine Entscheidung gemäß § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO das notwendige Rechtsschutzbedürfnis auf Seiten des Antragstellers wegen der vom Antragsgegner im Schriftsatz vom 17. Mai 2016 vorgetragenen zwischenzeitlich erfolgten fortgeschrittenen Errichtung des Vorhabens entfallen ist, weil die Schaffung "vollendeter Tatsachen" insoweit nicht mehr zu verhindern wäre (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 29.9.2014 - 2 CS 14.1786 - juris Rn. 2; B. v. 4.3.2015 - 15 CS 15.361 - juris Rn. 3; in einer ähnlichen Konstellation ebenfalls offenlassend BayVGH, B. v. 16.10.2006 - 15 CS 06.2184 - juris Rn. 23).
  • VG Mainz, 22.03.2021 - 3 L 115/21

    Mobilfunkmast im Außenbereich?

    Diese Verhältnismäßigkeitsprüfung stellt jedoch keine Standortalternativenprüfung dar, eine solche findet im Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich nicht statt (vgl. BVerwG, wie vor; BayVGH, Beschluss vom 4.3.2015 - 15 CS 15.361 -, juris, Rn. 12).
  • VGH Bayern, 13.02.2023 - 15 ZB 22.2620

    Baugenehmigung für Mobilfunkanlage - Standort außerhalb der Suchkreisanalyse

    Das ist dann anzunehmen, wenn geeignete Innenbereichsstandorte aus tatsächlichen (z.B. der Grundstückseigentümer lässt die Errichtung der Anlage auf seinem Grundstück nicht zu) oder rechtlichen (z.B. die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage an einem geeigneten Standort ist bauplanungsrechtlich oder aufgrund örtlicher Bauvorschriften unzulässig) Gründen nicht zur Verfügung stehen" (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2015 - 15 CS 15.361 - juris Rn. 8; BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2.12 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 07.05.2015 - 15 ZB 12.2796

    Mobilfunkanlage im Außenbereich, Standortwahl, Berücksichtigung finanzieller

    Die vom Verwaltungsgericht zugunsten der planungsrechtlichen Zulässigkeit des streitgegenständlichen Vorhabens gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB angeführten Gesichtspunkte stehen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung zu diesem Fragenkreis (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 4.3.2015 - 15 CS 15.361 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 15.11.2021 - 9 CS 21.2292

    Kein Rechtsschutzbedürfnis bei Fertigstellung der baulichen Anlage

    Die vorgenannte Rechtsprechung lässt sich auf den hier zu entscheidenden Fall übertragen (vgl. zum Eilantrag einer Gemeinde betreffend die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf ihrem Gebiet: BayVGH, B.v. 4.3.2015 - 15 CS 15.361 - juris Rn. 3).
  • VG München, 10.11.2021 - M 9 SN 21.5136

    Zulässigkeit eines Mobilfunkgittermastes im Landschaftsschutzgebiet

    b) Wegen der Verwirklichung des Grundsatzes der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs hat die Rechtsprechung einschränkend darauf abgestellt, dass diese Ortsgebundenheit einer Mobilfunksendeanlage nur dann bestehe, wenn dem Bauherrn nach der von ihm im Genehmigungsverfahren vorzulegenden Standortanalyse ein Ausweichen auf einen ebenfalls geeigneten Standort im Innenbereich nicht zugemutet werden kann (BVerwG aaO., BayVGH, B.v.04.03.2015 - 15 CS 15.361).
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